KommRisk
Kommunales Risikomanagement aus einer Hand
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Sicherheitskonzepte
Die Nutzung kommunaler (Freizeit) Einrichtungen ist mit Gefahren verbunden, was ja auch ihren Reiz ausmacht, z.B.:
Badegewässer, kommunale Freibäder, Sonstige Wasserflächen…
Langlaufloipen
Wanderwege, Pilgerwege, Trimm-Dich Pfade
Mountainbike-Trails
Waldkindergärten
Spielplätze
Künstliche Surfwellen u.v.m
Sollte dort jemand verunfallen, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung und persönlichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit, z.B. der Bürgermeister*innen.
KommRisk trifft für die Kommunen das „sachkundige ex-ante-Urteil“, das zur Abwehr der (persönlichen) Haftungsrisiken erforderlich ist, durch ein KommRisk Sicherheitskonzept.
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Weitere Leistungen
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Dr. Georg Krafft
KommRisk I Rechtsanwalt
KommRisk – Ansprechpartner
für Ihr kommunales Risk-Management